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Herr Ertel, Sascha
Konrad-Adenauer-Str. 30a
55218 Ingelheim

Kontaktanfrage

Objektdaten

Wohnfläche
ca. 28 m²
Kaltmiete
400 €
Warmmiete
470 €
Nebenkosten
70 €
Betriebskosten (exkl. MwSt.)
70 €
Gesamtbelastung (inkl. MwSt.)
470 €
Kaution
1.000 €
Verfügbar ab
01.07.2024
Baujahr
2018
Zustand
Neuwertig
Verkaufstatus
Verkauft
Energie­ausweistypBedarfsausweis
Gültig bis29.05.2028
Mit WarmwasserJa
Endenergiebedarf18 kWh/(m²·a)
PrimärenergieträgerErdwärme
EnergieeffizienzklasseA
Baujahr laut Energieausweis2018
Energieausweisliegt vor
HeizungsartZentralheizung
A+
A
B
C
D
E
F
G
H

Ausstattungsbeschreibung

Alle Ausstattungsmerkmale auf einen Blick:

- Möblierte 1-Zimmer Wohnung (Glastisch, Stühle, Bett, Regalwand, Badunterschrank und Garderobe)
- zusätzliche Abstellraum in der Wohnung
- separater Kellerraum
- KfZ-Stellplatz inklusive
- moderne und hochwertige Ausstattung
- verfügbar ab 01.07.2024
- Einbauküche inklusive
- Warmmiete 470,00 €

Lage

Nieder-Ingelheim: DIE beliebte Wohngegend in Ingelheim!

Überzeugen Sie sich am besten sofort von dieser ruhigen aber schönen Wohngegend. Nicht einmal 10 Minuten zu Fuß benötigen Sie zum nächsten Supermarkt oder den nahegelegenen Einkaufsmöglichkeiten. Zum Autobahnanschluss A60 oder zum Bahnhof benötigen Sie auch nur wenige Fahrminuten.

Auch der Freizeitgestaltung sind keine Grenzen gesetzt: Ob Kino, Gaststätten, Sportvereine oder Freizeitangebote – Sie finden in Ingelheim alles was das Herz begehrt. Aufgrund der sehr guten Infrastruktur gelangen Sie in kürzester Zeit an alle beliebten Ziele im Rhein-Main-Gebiet. Mainz, Wiesbaden, Bingen oder Frankfurt erreichen Sie mit dem PKW oder den öffentlichen Verkehrsmitteln in kurzer Zeit!

Ingelheim liegt im Südwesten Deutschlands, im Norden von Rheinhessen,
am sogenannten Rheinknie und ca. 15 Kilometer westlich der rheinland-pfälzischen
Landeshauptstadt Mainz und hat rund 35.000 Einwohner.

Weitere Beschreibung

Haftung :
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Objektinformationen (Unterlagen zum Haus, Grundrisse, Pläne etc.) vom Verkäufer zur Verfügung gestellt wurden.
Eine Haftung der Angaben wird daher nicht vom Makler übernommen.

Geldwäschegesetz :
Der Immobilienmakler ist nach §§ 1, 2, Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass die relevanten Daten Ihres Personalausweises festgehalten werden - beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler sämtliche Kopien bzw. Unterlagen mindestens 5 Jahre aufbewahren muss.

Ihre Anfrage kann nur mit Ihren vollständigen Kontaktdaten (Name, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer) beantwortet werden. Weiterhin benötigen wir die beigefügte Mieterselbstauskunft und Ihre letzten 3 Entgeltnachweise.

Die Mieterselbstauskunft finden Sie unter:
https://se-immo.com/wp-content/uploads/2023/12/23_07_RZ_sei_Mieterselbstauskunft_mobile.pdf

Sie erhalten danach alle wichtigen Unterlagen. Gerne vereinbare ich im Anschluss mit Ihnen einen Besichtigungstermin.

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