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Herr Ertel, Sascha
Konrad-Adenauer-Str. 30a
55218 Ingelheim

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Objektdaten

Wohnfläche
ca. 32 m²
Anzahl Zimmer
1
Anzahl Badezimmer
1
Kaufpreis
129.000 €
Hausgeld
301,07 €
Käuferprovision
3,57% des Kaufpreises inkl. MwSt.
Baujahr
1969
Zustand
Gepflegt
Verkaufstatus
Verkauft
Energie­ausweistypVerbrauchsausweis
Gültig bis21.09.2027
Endenergieverbrauch142 kWh/(m²·a)
Mit WarmwasserJa
PrimärenergieträgerÖl
EnergieeffizienzklasseE
Energieausweisliegt vor
HeizungsartZentralheizung
A+
A
B
C
D
E
F
G
H

Ausstattungsbeschreibung

Ausstattungsmerkmale auf einen Blick:

- 1 Zimmer, Küche, Tageslichtbad
- schöne Lage in Frei-Weinheim (Rhein fußläufig erreichbar!)
- insgesamt 32m² Wohnfläche
- gepflegter Zustand

Lage

Tolle Lage am Rhein!

Die Wohnung befindet sich im nördlichsten Teil Ingelheims (Ingelheim-Nord oder auch Frei-Weinheim) und zeichnet sich zur unmittelbaren Nähe zum Rhein aus. Ein Kindergarten, eine Grundschule, ein Sportverein (VfL Frei-Weinheim) sowie viele Einkaufsmöglichkeiten befinden sich im nahen Umfeld. Das Pharmaunternehmen Boehringer Ingelheim erreichen Sie auch innerhalb kürzester Zeit mit dem Auto, zu Fuß oder mit dem Fahrrad.

Frei-Weinheim (auch Ingelheim-Nord) ist ein Stadtteil der Kreisstadt Ingelheim am Rhein im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz. Bis 1939 war der heutige Stadtteil eine selbstständige Ortsgemeinde.

Die A 60 bildet heute die südliche Grenze des Stadtteils. Sie erreichen den Autobahn-Anschluss innerhalb kürzester Zeit. Die Ausfahrt Ingelheim-West liegt direkt bei Frei-Weinheim. Bei Frei-Weinheim beginnt die B 41 nach Saarbrücken. Über den Rhein verkehrt vom Frei-Weinheimer Hafen eine Rheinfähre nach Oestrich-Winkel, Stadtteil Mittelheim.

Weitere Informationen zu Frei-Weinheim finden Sie unter:
https://de.wikipedia.org/wiki/Frei-Weinheim

Weitere Beschreibung

Haftung:
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Objektinformationen (Unterlagen zum Haus, Grundrisse, Pläne etc.) vom Verkäufer zur Verfügung gestellt wurden.
Eine Haftung der Angaben wird daher nicht vom Makler übernommen.

Geldwäschegesetz :
Der Immobilienmakler ist nach §§ 1, 2, Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass die relevanten Daten Ihres Personalausweises festgehalten werden - beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler sämtliche Kopien bzw. Unterlagen mindestens 5 Jahre aufbewahren muss.

Die Käuferprovision beträgt 3,57% des Kaufpreises inkl. MwSt. Die Provision ist nach notarieller Beurkundung fällig. SE Immobilien hat einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe mit dem Verkäufer abgeschlossen (§ 656c BGB).

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